Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude

Bild Energieausweis
Ausschnitt Energieausweis

Mit dem Energieausweis für Gebäude kann schon bei Bau, Kauf oder Anmietung die Energieeffizienz eines Gebäudes und die damit verbundenen energetischen Kosten der Nutzung einer Immobilie abgeschätzt werden.

  

Davon profitieren alle:

  • Für Eigentümer, die sich über die energetische Qualität ihrer Immobilie informieren wollen, stellt der Energieausweis eine wichtige Erstberatung dar. Entscheidet sich der Eigentümer für die energetische Sanierung, können dann auf Basis der ermittelten Daten in einer Energieberatung vor Ort weitere Modernisierungsempfehlungen sowie die nächsten Schritte im Sanierungsprozess geplant werden.
  • Mieter und Verbraucher  können ablesen, ob sie tendenziell mit „hohen“ oder „niedrigen“ Energiekosten rechnen müssen. Dies ist eine Entscheidungshilfe bei der Wohnungs- oder Haussuche und ermöglicht den Vergleich verschiedener Objekte bundesweit.
  • Vermieter oder Verkäufer  haben mit dem Energieausweis ein zusätzliches Marketinginstrument ein energetisch modernisiertes Objekt gut zu verkaufen. Mit steigenden Nebenkostenbelastungen wird in Zukunft „Energieeffizienz“ zum eigenen Qualitätsmerkmal auf dem Immobilienmarkt.
  • Wohnungsunternehmen können ihren Bestand energetisch „durchleuchten“ und erhalten so wichtige Entscheidungskriterien für die Modernisierungplanung sowie den Verkauf von Objekten.
  • Nicht zuletzt profitiert die Umwelt Mehr Transparenz  im Gebäudebereich hilft langfristig Energie zu sparen und die Brennstoffressourcen zu schonen. Das eingesparte CO2 vermindert den Treibhauseffekt.

 

Welche Varianten des Energieausweis gibt es?

 

Verbrauchsorientierter Energieausweis

Hier wird der mittlere Brennstoffverbrauch der letzten drei Jahre zu Grunde gelegt und auf die Nutzfläche des gesamten Gebäudes bezogen. Bei einem Gebäude mit vielen Wohneinheiten ergibt dies einen hinreichend genauen Wert. Aber je weniger Wohneinheiten einem Gebäude sind, desto stärker wird der Kennwert vom individuellen Nutzerverhalten beeinflusst.

 

Bedarfsorientierter Energieausweis

Da der Energieverbrauch in kleineren Wohneinheiten stark vom Nutzerverhalten beeinflusst wird, muss hier der Energiebedarf auf der Grundlage der normierten Bedingungen ermittelt werden um aussagekräftige Werte zu erhalten.                                                                                                                                                                                                                 

Für Häuser bis 4 Wohneinheiten, die vor dem 01.11.1977 errichtet und nicht nachgerüstet wurden, ist der bedarfsorientierte Energieausweis deshalb der einzig zugelassene. 

  

Wer braucht einen Energieausweis?

Verkäufer und Vermieter von Wohneinheiten müssen Interessenten seit 01. Juli 2008 einen Energieausweis vorlegen; wurde das Gebäude nach 1965 errichtet, begann die Pflicht am 01. Januar 2009.

In großen öffentlichen Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr muss der Energieausweis an hervorgehobener Stelle ausgehängt werden.

Alle gewerblich genutzten Gebäude (Nichtwohngebäude) brauchen seit Juli 2009 bei Neuvermietung oder Verkauf einen Energieausweis.

 

Die Gültigkeit  eines Energieausweis beträgt 10 Jahre.

 

Wer in den eigenen vier Wänden wohnt und nicht vermietet oder verkauft benötigt keinen Energieausweis. Hier empfiehlt sich eine Energieberatung vor Ort um Modernisierungsvorschläge für das Gebäude zu erhalten.

 

Wer erstellt den Energieausweis für Ihr Wohngebäude und Nichtwohngebäude?

Die Energieberater der Energie + Plan GmbH stehen Ihnen hier gerne zur Verfügung, bitte kontaktieren Sie uns unter der Nummer 07424/97 51 80 oder per E-Mail info[at]energie-und-plan.de wir beraten Sie gerne!     

Wir sind bei der Deutschen Energieagentur gelistet als Energieausweis Aussteller mit dena-Gütesiegel.            

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